Sind Kunst- und Kulturgüter von Schadinsekten befallen, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Eine Stickstoffbehandlung befreit Ihr Objekt von allen Arten und Entwicklungsstadien holz- und materialschädigender Insekten. Das Verfahren ist biozidfrei.
Die Stickstoffbehandlung ist ein Verfahren nach Holzschutznorm DIN 68800-4 (2020), Abschnitt 9.5 „Bekämpfung durch modifizierte Atmosphären“ auf Basis von Stickstoff als erstickend wirkendem Gas (Zulassungsnummer EU-0032922-0000-VZ).
Das Wirkungsprinzip ist eigentlich ganz einfach: Befallene Objekte werden in einer gasdichten Behandlungskammer eingelagert. Spezielle Generatoren separieren den Stickstoff aus der Umgebungsluft. Dieser wird in die Kammer eingeleitet und verdrängt den lebensnotwendigen Sauerstoff. Der Sauerstoffentzug führt zum Zusammenbruch des Stoffwechsels und schließlich zum Absterben der Schadinsekten.
Ohne Sauerstoff kein Leben – natürlich ist das Verfahren gegen alle Arten und Stadien materialschädigender Insekten gleichermaßen wirksam. Im Rahmen eines durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderten Forschungsvorhaben unter Koordination des Rathgen-Forschungslabors konnte dies für 34 Insektenarten eindrucksvoll nachgewiesen werden.
Suchen Sie ein Verfahren ohne „schädliche Nebenwirkungen“? Stickstoff ist ein reaktionsträges, geruchs- und farbloses Gas, es verhält sich den eingelagerten Materialien gegenüber vollkommen neutral. An den Objekten verbleiben keinerlei Rückstände und sie sind nach Behandlungsende sofort wieder nutzbar. Die Objekte werden unter den raumklimatischen Bedingungen behandelt, denen sie auch sonst ausgesetzt sind. Während des Prozesses wird nicht nur die Konzentration des Restsauerstoffs gesteuert, sondern auch die relative Luftfeuchtigkeit und Temperatur innerhalb der Kammer konstant gehalten. Nach der Behandlung und dem Öffnen der Kammer mischt der Stickstoff sich wieder mit der Umgebungsluft, aus der er zuvor separiert wurde.
Behandelt werden beispielsweise:
Das Verfahren wird seit Jahrzehnten zum Schädlingsmanagement in Museen eingesetzt. Ich biete es als Dienstleistung an. Die maximale Größe meiner Behandlungskammern beträgt 5,00m x 2,50m x 2,10m (Länge x Breite x Höhe). Ein Kostenangebot kann ich auf Grundlage einer kurzen Objektbeschreibung mit Angabe der Abmessungen erstellen. Die Miete einer gesamten Behandlungskammer ist jederzeit möglich.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Prüfen Sie doch einmal den Versand per Paketdienst, Spedition oder Kunsttransport als Alternative zur Eigenanlieferung. Ich kümmere mich um die Annahme Ihrer Objekte, die Einlagerung in die Behandlungskammer und die sichere Verpackung für den Rücktransport.
Bis zum 01.08.2034 gilt die neue Allgemeinverfügung „für die Verwendung von in situ aus der Umgebungsluft hergestelltem Stickstoff vor Ort in dauerhaften und versiegelten oder vorübergehenden und versiegelten Behandlungszelten oder -kammern zur Bekämpfung von Schadorganismen in allen Bereichen des öffentlich institutionellen, privaten und kommerziellen Schutzes materiellen Kulturerbes.“ Ich betreibe zwei solcher Kammern und biete die Stickstoffbehandlung von Objekten bis 5,00m Länge an.
Die Stickstoffbegasung ist eigentlich gar keine Begasung! Der Erfolg des Verfahrens beruht jedenfalls nicht auf dem Einsatz eines giftigen Gases. Die Wirkungsweise ist eine andere: Durch Einleiten von reinem Stickstoff wird in der Behandlungskammer eine sauerstoffarme Atmosphäre erzeugt. Das Verfahren ist deshalb auch als Anoxia-Behandlung bekannt. Ohne Sauerstoff kein Leben – die Schadinsekten ersticken bzw. vertrocknen, da sie über ihre, in Reaktion auf den Sauerstoffmangel geweiteten Atemöffnungen extrem viel Flüssigkeit verlieren.
Geprüfter Sachverständiger für Holzschutz
kleine Wellen, große Wirkung
100% wirksam durch Sauerstoffentzug